Vorschriften für Powerbanks im Flugverkehr in China

Planen Sie eine Flugreise in China mit einer Powerbank in Ihrem Gepäck? Es ist wichtig, die neuesten Vorschriften der chinesischen Zivilluftfahrtbehörde (Civil Aviation Administration of China, Abkürzung: CAAC) zu kennen, um eine reibungslose und sichere Reise zu gewährleisten. Hier finden Sie einen umfassenden Leitfaden für internationale Passagiere zur Mitnahme tragbarer Ladegeräte (Powerbanks) auf Inlandsflügen in China.

Was ist eine Powerbank?

Eine Powerbank ist ein tragbares Lithium-Batteriegerät, das hauptsächlich zum Aufladen von Telefonen und anderen elektronischen Geräten verwendet wird.

Wichtige Vorschriften für die Mitnahme von Powerbanks auf Flügen in China

Die folgenden Regeln entsprechen den neuesten Standards der CAAC und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, Abkürzung: ICAO) für den sicheren Lufttransport gefährlicher Güter:
 

1. Ausschließlich zur persönlichen Nutzung
Powerbanks dürfen nur für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Sie können nicht als Fracht oder kommerzielle Ware transportiert werden.
 

2. Nur im Handgepäck erlaubt
Powerbanks müssen im Handgepäck oder als persönliche Gegenstände mitgeführt werden. Die Mitnahme im aufgegebenen Gepäck ist strengstens verboten.
 

3. Leistungsgrenzen
- Powerbanks mit einer Nennleistung von 100 Wh oder weniger dürfen ohne Genehmigung der Fluggesellschaft an Bord gebracht werden.
 

- Powerbanks mit einer Nennleistung zwischen 100 Wh und 160 Wh dürfen mit Genehmigung der Fluggesellschaft mitgeführt werden. Pro Passagier sind jedoch maximal zwei solcher Powerbanks erlaubt.
 

- Powerbanks mit einer Nennleistung über 160 Wh sind strengstens verboten.
 

- Powerbanks ohne klare Kennzeichnung der Nennleistung (Wh) oder solche, bei denen die Nennleistung nicht anhand anderer angegebener Parameter berechnet werden kann, sind ebenfalls verboten.
 

4. Nutzung während des Fluges
Das Aufladen von Geräten mit der Powerbank während des Fluges ist nicht gestattet. Wenn die Powerbank über einen Ein-/Ausschalter verfügt, muss sie während des gesamten Fluges ausgeschaltet bleiben.
 

5. Neue Regel ab 28. Juni 2025: 3C-Zertifizierung erforderlich
Zur weiteren Erhöhung der Flugsicherheit ist ab dem 28. Juni 2025 die Mitnahme von Powerbanks verboten, die:
 

- kein sichtbares und lesbares 3C-Zertifizierungszeichen (China Compulsory Certification) aufweisen,
 

- über unklare oder manipulierte 3C-Kennzeichnungen verfügen oder
 

- zu Modellen oder Chargen gehören, die vom Hersteller offiziell zurückgerufen wurden.

So bestimmen Sie die Nennleistung (Wh) Ihrer Powerbank

Wenn die Nennleistung Ihrer Powerbank nicht direkt in Wattstunden (Wh) angegeben ist, können Sie sie mit folgenden Formeln berechnen:
 

Methode 1: Wenn Spannung (V) und Kapazität in Amperestunden (Ah) angegeben sind, verwenden Sie diese Formel: Wh = Spannung (V) × Kapazität (Ah)
 

Methode 2: Wenn die Kapazität in Milliamperestunden (mAh) angegeben ist
1. Umrechnung von mAh in Ah:
Ah = mAh ÷ 1000
 

2. Berechnung der Wh:
Wh = V × Ah
 

Beispiel:
Eine Powerbank hat folgende Angaben:
Spannung = 3,7V
Kapazität = 760mAh
Berechnung:
Umrechnen: 760mAh ÷ 1000 = 0,76Ah
Berechnen Sie: 3,7V × 0,76Ah = 2,9Wh

Wichtige Reisetipps

Überprüfen Sie vor dem Einpacken die Kennzeichnung auf Ihrer Powerbank.
 

Stellen Sie sicher, dass sie ein gültiges 3C-Zeichen (China Compulsory Certification) trägt, insbesondere für Flüge innerhalb Chinas.
 

Packen Sie Powerbanks niemals ins aufgegebene Gepäck, auch nicht versehentlich.
 

Schalten Sie Ihre Powerbank aus und verwenden Sie sie nicht während des Fluges.

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